1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Hive Labs GmbH (nachfolgend «Taxo» genannt) und dem Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Taxo.
1.2. Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung.
1.3. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er von einem Mitarbeiter oder einem anderen Beauftragten von Taxo angenommen worden ist. Die Form des Abschlusses ist frei, insbesondere gelten auch mündlich und telefonisch erteilte Aufträge.
1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot mit Leistungsbeschreibung bzw. der Auftragsbestätigung, respektive durch die gemeinsam mit dem Kunden abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen.
1.5. Das von Taxo gebotene Leistungsspektrum ist im Wesentlichen der Website (www.taxo.ch) zu entnehmen, kann nach Vereinbarung jedoch darüber hinausgehen.
1.6. Taxo handelt ausschliesslich nach den Instruktionen, die ihr vom Kunden erteilt werden. Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die Taxo durch das Gesetz und/oder die guten Sitten auferlegt werden.
1.7. Taxo ist berechtigt, sich zur Erfüllung der angebotenen Leistungen fachkundiger Dritter zu bedienen. Diese werden dadurch nicht Vertragspartner des Kunden.
2.1. Wurde kein pauschaler oder periodischer Preis vereinbart, oder sind bei solchen Vereinbarungen Zusatzleistungen erbracht worden, so kommt ein Ansatz von CHF 180 pro Stunde zur Anwendung.
2.2. Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt im 10-Minuten-Takt, wobei angefangene 10 Minuten aufgerundet werden.
2.3. Für Reisen vom Sitz von Taxo hin zum Kunden werden keine Reisespesen, wie z.B. Kilometergeld, weiterverrechnet. Es wird lediglich die Reisezeit zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
2.4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist innert 10 Tagen nach Erhalt fällig, wenn in der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Taxo ist berechtigt, für jede Mahnung CHF 20 in Rechnung zu stellen. Für Aufwände im Zusammenhang mit rechtlichem Inkasso ist Taxo berechtigt zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
2.5. Sämtliche von Taxo gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum.
3.1. Der Kunde ist berechtigt, einen Auftrag jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall muss der Kunde die bis dahin durch Taxo erbrachten Leistungen sofort nach Rechnungsstellung bezahlen. Vorbehalten bleiben besondere Abmachungen für Dienstleistungsverträge.
3.2. Taxo behält sich das Recht vor, Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Kunde vereinbarte Leistungen nicht fristgerecht erfüllt, welche zur erfolgreichen Durchführung des Auftrages notwendig sind, bzw. gegen die AGB verstossen, bzw. eine oder mehrere Regelungen des Vertrages nicht einhält. In diesem Fall muss der Kunde die bis dahin durch Taxo erbrachten Leistungen umgehend nach Rechnungsstellung bezahlen.
3.3. Taxo behält sich ausserdem das Recht vor, Verträge fristlos ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall muss der Kunde die bis dahin durch Taxo erbrachten Leistungen nicht bezahlen.
4.1. Der Kunde wird Taxo bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Werden Unterlagen und Informationen nicht als Ganzes sondern in Etappen durch den Kunden zur Vergügunge gestellt oder müssen weitere Unterlagen oder Informationen beim Kunden eingefordert werden, so wird der daraus enstandene Zeitaufwand als Zusatzleistung gemäss Punkt 2.1 und 2.2 in Rechnung gestellt.
4.2. Ist ein Auftrag nicht zur vollen Zufriedenheit des Kunden erledigt worden, so nimmt Taxo die vom Kunden gewünschten Korrekturen vor. Der dadurch entstehende Zeitaufwand wird als Zusatzleistung gemäss Punkt 2.1 und 2.2 in Rechnung gestellt. Material- und Versandaufwände im Zusammenhang mit den Korrekturen werden nach den effektiven Kosten, jedoch im Mindesten zu CHF 25, in Rechnung gestellt.
4.3. Reklamationen und Korrekturwünsche sind Taxo umgehend mitzuteilen.
4.4. Taxo übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf das Risiko des Kunden aus. Taxo ist von der Haftung aus der Ausübung ihres Mandates befreit.
4.5. Taxo haftet nicht für Datenverluste irgendwelcher Art, es ist Sache des Kunden für die Sicherung seiner Daten zu sorgen.
4.6. Taxo haftet nur für schuldhafte Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten und nur im Umfang der Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustandes innert einer angemessenen Frist. Diese Befreiung von der Haftung gilt ebenfalls für alle Personen, denen Taxo die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat.
5.1. Taxo steht dafür ein, dass alle ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gewahrt bleiben und verpflichtet ihre Mitarbeiter und von ihr in Anspruch genommene Fremd-Dienstleister entsprechend.
5.2. Taxo verpflichtet sich, alle mündlich, schriftlich oder auf anderen Datenträgern übergebenen Informationen vertraulich zu behandeln und verpflichet ihre Mitarbeiter und von ihr in Anspruch genommene Fremd-Dienstleister entsprechend.
6.1. Die vorliegenden AGB sowie alle Aufträge und Verträge die unter diesen AGB geschlossen werden unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 26. November 2019